Firmenbanner

Schimmelsanierung

Die Schimmelbildung entsteht durch eine Wärmebrücke. Der Fensterbereich ist ca. 20 cm als Erker vor die Fassade gesetzt mit Betonmantel ohne Wärmedämmung.

Schimmelbildungen solcher Ausmaße führen unweigerlich zu Gesundheitsstörungen.

Die Sanierung erfolgt entsprechend der Gefährdungsklasse nach den Vorgaben der Bau BG.

Ebenfalls Schimmelbildung durch Wärmebrücke in der Außenecke (Altbau mit 24 cm HBL-Mauerwerk)

Schimmelbildung durch fehlerhafte Innendämmung. Keine Diffussionsoffenheit und Taupunktverlagerung auf die Rauminnenseite.

Schadensursache: Lüftungsfehlverhalten der Mieter

Grafik64

Badezimmer ungelüftet

Feuchtigkeitseintritt von außen

Maßnahmen zur Beseitigung von Schimmelpilzbefall kleineren Umfangs

Maßnahmen zur Beseitigung von Schimmelpilzbefall kleineren Umfangs (z. Bsp. < 0,5 m2, nur oberflächlicher Befall) können ohne Beteiligung von Fachpersonal durchgeführt werden. Die Ursache muss aber erkannt und beseitigt werden. Wichtig ist, möglichst staubfrei zu arbeiten. Grundsätzlich sollen mit Schimmelpilz befallene Flächen nie trocken abgerieben werden, damit die Sporen nicht in der Raumluft verwirbelt werden. Von Schimmelpilzen befallene Materialien müssen gründlich gereinigt werden. Sofern dies nicht möglich ist, z.B. bei in die Polsterung von Möbeln eingedrungenem Schimmelpilzbefall, sollten sie vollständig entfernt werden. Eine bloße Abtötung von Schimmelpilzen reicht nicht aus, da auch von abgetöteten Schimmelpilzen allergische und reizende Wirkungen ausgehen können.

Sanierungsempfehlungen:

  • Grundvorraussetzung für den Erfolg der Sanierung ist die Beseitigung der Ursachen.
  • Die Sanierung muss zum Ziel haben, die Schimmelpilze vollständig zu entfernen.
  • Ein Abtöten reicht nicht aus, da auch von abgetöteten Schimmelpilzen allergische und reizende Wirkungen ausgehen können.
  • Bei glatten Oberflächen kann eine Entfernung mit Wasser und Haushaltsreiniger erfolgen.
  • Befallene poröse Materialien können nicht gereinigt werden und sind zu entfernen.
  • Bei Holz ist zwischen der sog. Holzbläue (entstanden bei der Bearbeitung) und dem aktiven Schimmelpilzwachstum zu unterscheiden. Bei normaler Holzbläue besteht kein Sanierungsbedarf. Aktiv befallenes Holz muss meist entsorgt werden. In Ausnahmefällen kann ein oberflächlicher Befall durch Abschleifen entfernt werden.
  • Befallene Möbelstücke mit geschlossener Oberfläche sind oberflächlich feucht zu reinigen, zu trocknen und ggfls. mit 80 %igem Alkohol zu desinfizieren (Brand- und Explosionsgefahr sowie persönlichen Atemschutz beachten).
  • Stark befallene Einrichtungsgegenstände mit Polsterung sind nur selten mit vertretbarem Aufwand sinnvoll zu sanieren und sollten daher im Normalfall entsorgt werden.
  • Befallene Haushaltstextilien sind meist ebenfalls nur mit großem Aufwand sachgerecht zu sanieren, so dass je nach Anschaffungskosten eine Entsorgung vorzuziehen ist.
  • Empfehlungen zum Arbeitsschutz und zum Umgebungsschutz:
  • Schutzmaßnahmen bei Sanierungsmaßnahmen kleineren Umfangs:
    • Schutzhandschuhe tragen
    • Mundschutz tragen
    • Staub-Schutzbrille tragen
    • Nach Beendigung der Sanierung duschen und Kleidung waschen.

Weitere Tätigkeitsfelder von uns sind: