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Häufiger Schadenfall:
Feuchte Innenwände im Kelleraußentreppenbereich
Schadensbild:
An diesem Objekt kam es seit Neubaufertigstellung verstärkt zu Ausblühungen und Schimmelbildung auf der Innenseite der Kellerwände im Anschlussbereich der Kelleraußentreppe.
Schadenursache:
Grundsätzlicher Planungsfehler.
1.) Besonders wenn Kellerwände mit außenseitigen Oberflächenabdichtungen versehen werden oder wenn mit großen Gebäudesetzungen zu rechnen ist, sollte die Kelleraußentreppe unabhängig von der Kellerwand aufgelagert werden.
2.) Bei Kellerwänden mit außenliegenden Oberflächenabdichtungen sollte die Kellertreppe erst nach Abschluss der Abdichtungsarbeiten hergestellt werden. Sie ist unabhängig von der Kellerwand aufzulagern und durch eine mind. 2 cm breite Fuge von der Wand zu trennen.
3.) Erdberührte Kellertreppen sollten möglichst aus WU-Beton hergestellt und entsprechend dem zu erwartenden Erdruck bemessen werden.
4.) Die Treppenoberfläche sollte ein geringes Gefälle (ca. 1%) von der Kellerwand weg erhalten.
5.) in einer mind. 30 cm breiten Zone über dem Treppenlauf sind an den Wandflächen die für Sockelzonen geeignete Materialien zu verwenden.
6.) Auf die sorgfältige Verfüllung der Arbeits- und Hohlräume mit nichtbindigem Verfüllmaterial (z.B.Kies) ist besonders zu achten. Bei bindigen Böden müssen ggfls. vorgesehene Dränmaßnahmen den Bereich der Kellertreppe mit erfassen, wenn nicht Abdichtungsmaßnahmen gegen drückendes Wasser getroffen wurden.
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